Dassbach Küchen Werksverkauf GmbH & Co. KG (DASSBACH)
1. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu leisten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund von Ansprüchen aus dem Vertrag geltend gemacht werden.
2. Lieferung
Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich als verbindlich oder unverbindlich zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist um mehr als 3 Wochen kommt DASSBACH erst mit dem Zugang einer Aufforderung des Auftraggebers zur Lieferung in Verzug.
Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, um den DASSBACH oder sein Lieferant durch höhere Gewalt oder von ihm nicht zu vertretende Betriebsstörungen an der Lieferung gehindert ist. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt bei unangemessen langer Verzögerung bleibt unberührt.
Die vereinbarte Lieferung frei Haus gilt nur, wenn die Adresse mit KLW gefahrlos erreichbar ist.
Beträgt der Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 3 Monate, ist DASSBACH bei Modellwechsel oder Konstruktionsänderungen von Küchenmöbeln, Elektrogeräten oder Zubehör berechtigt, eine wertgleiches Nachfolgemodell zu liefern, sofern es nur um unwesentliche technische oder gestalterische Änderungen aufweist.
3. Abnahmeverzögerung
Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers verzögert, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, wobei es dem Verkäufer vorbehalten bleibt, die Ware bei sich selbst einzulagern oder einem Spediteur zu übergeben.
4. Erfüllungsverweigerung
Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Abnahme nicht nach oder erklärt der Auftragnehmer zu Recht den Rücktritt vom Vertrag und verlangt der Auftragnehmer Schadensersatz, beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Weist der Auftraggeber einen niedrigeren oder der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach, so ist der Schadensersatz entsprechend anzupassen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zum Ausgleich der DASSBACH aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum von DASSBACH. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann DASSBACH vom Vertrag zurücktreten.
Bei Gewerbekunden bleibt die Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich künftiger Forderungen, Eigentum von DASSBACH.
6. Haftung
Ist DASSBACH dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet, so gilt:
Bei leicht fahrlässig verursachtem Schaden haftet DASSBACH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und begrenzt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung durch DASSBACH, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leicht fahrlässig durch einen Mangel der Ware verursachten Schaden besteht nicht. Die persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters von DASSBACH oder einer Erfüllungsgehilfen für die von ihnen leicht fahrlässig verursachten Schäden wird ausgeschlossen.
7. Sachmangel
Ist die Ware oder Montage von Dassbach mit einem Sachmangel behaftet, kann der Auftraggeber zunächst ausschließlich Nacherfüllung gem. §§ 439, 440 BGB verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt ihm das Recht zur Minderung oder auf Rücktritt vom Vertrag sowie auf Schadenersatz vorbehalten.
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen erhobenen personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden verarbeitet sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere aktuelle Datenschutzerklärung.
9. Schlussvorschriften
Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwischen Kaufleuten und DASSBACH und soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand sowie Erfüllungsort am Geschäftssitz von DASSBACH.
Textform: Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und nachträgliche Änderungen/Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Textformklausel.
Teilwirksamkeit: Sollten einzelne Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
DASSBACH ist grundsätzlich nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
* Bis zum 31.12.2025 gewähren wir beim Küchenkauf -15% Rabatt auf den regulären Küchenpreis, bis maximal 2.500€. Gilt nicht für bereits getätigte Käufe und in Verbindung mit anderen Nachlässen.
* 0,0% Finanzierung von Küchen und Elektrogeräten bis zu einer Laufzeit von 24 Monaten, bei 30 % Anzahlung auf den Kaufpreis und Bonität vorausgesetzt. Vorbehaltlich einer Finanzierungszusage des Finanzdienstleisters. Ein Angebot der Creditplus Bank AG, Augustenstr. 7, 70178 Stuttgart www.creditplus.de
Kühl – & Gefriergeräte:
Backöfen:
Energieeffizienzklasse A+ (Spektrum A+++ bis D)
Dunstabzugshauben:
Energieeffizienzklasse A (Spektrum: A+++ bis D)
Integrierte Dunstabzüge:
Energieeffizienzklasse B (Spektrum A+++ bis D)
Geschirrspüler:
Waschmaschinen:
Wäschetrockner:
Energieeffizienzklasse A++ (Spektrum: A+++ bis D)